Hausfriedensbruch bei Lost Places

Wo endet die Erkundung, wo beginnt die Straftat?

Verlassene Fabrikhallen, alte Krankenhäuser oder leer stehende Villen üben auf viele Menschen eine besondere Faszination aus. Das Erkunden solcher Orte, häufig als „Urban Exploring“ oder „Urbex“ bezeichnet, kann spannende Einblicke in vergangene Zeiten ermöglichen. Doch ein Gebäude, das verlassen aussieht, ist deshalb nicht automatisch frei zugänglich. Wer ein Grundstück oder Gebäude ohne Erlaubnis betritt, kann sich unter Umständen wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen.

Was bedeutet Hausfriedensbruch?

In Deutschland ist der Hausfriedensbruch in § 123 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Geschützt wird dabei unter anderem das Hausrecht. Wer unbefugt in eine Wohnung, Geschäftsräume, ein befriedetes Besitztum oder bestimmte andere geschützte Bereiche eindringt, kann den Tatbestand erfüllen.

Entscheidend ist dabei nicht, ob ein Gebäude noch genutzt wird oder ob es äußerlich einen verlassenen Eindruck macht. Auch ein seit Jahren leer stehendes Gebäude kann weiterhin einen Eigentümer oder Besitzer haben. Das Hausrecht erlischt nicht allein dadurch, dass ein Gebäude nicht mehr bewohnt oder genutzt wird.

Ein kaputtes Fenster ist keine Einladung

Bei Lost Places finden sich häufig eingeschlagene Fenster, offene Türen oder beschädigte Zäune. Daraus folgt jedoch grundsätzlich nicht, dass jeder das Grundstück betreten darf.

Wer beispielsweise durch ein beschädigtes Fenster in ein Gebäude steigt oder über einen Zaun klettert, kann damit gerade zeigen, dass er eine vorhandene Zugangssperre bewusst überwindet. Ob im konkreten Fall tatsächlich Hausfriedensbruch vorliegt, hängt von den Umständen ab.

Auch das Argument „Da war doch niemand“ schützt nicht automatisch vor einer Strafbarkeit. Hausfriedensbruch setzt nicht voraus, dass der Eigentümer oder eine andere Person den Eindringling unmittelbar antrifft.

Was gilt für das Grundstück?

Nicht nur das Gebäude selbst kann geschützt sein. Auch ein entsprechend abgegrenztes Grundstück kann als sogenanntes befriedetes Besitztum unter den Schutz des § 123 StGB fallen.

Typische Hinweise auf eine Abgrenzung können beispielsweise Zäune, Mauern, Tore oder andere erkennbare Hindernisse sein. Entscheidend sind jedoch immer die konkreten Gegebenheiten vor Ort.

Ein frei zugängliches Gelände ist deshalb nicht automatisch dasselbe wie ein umzäuntes Privatgrundstück, das lediglich ein beschädigtes Tor besitzt.

Was passiert, wenn man erwischt wird?

Hausfriedensbruch ist grundsätzlich ein Antragsdelikt. Das bedeutet vereinfacht gesagt, dass die Strafverfolgung grundsätzlich einen Strafantrag der berechtigten Person voraussetzt, sofern nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfolgung wegen besonderen öffentlichen Interesses vorliegen.

Nach § 123 StGB kann Hausfriedensbruch mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Darüber hinaus können je nach Situation weitere rechtliche Folgen hinzukommen. Wird beispielsweise ein Zaun beschädigt, eine Tür aufgebrochen oder ein Fenster zerstört, können neben dem Hausfriedensbruch weitere Straftatbestände relevant werden. Auch zivilrechtliche Ansprüche können eine Rolle spielen.

„Lost“ bedeutet nicht herrenlos

Ein häufiger Irrtum beim Urban Exploring lautet: Wenn ein Gebäude verlassen aussieht, gehört es niemandem.

Das stimmt in vielen Fällen nicht. Ein Grundstück kann beispielsweise weiterhin einer Privatperson, einem Unternehmen, einer Kommune oder einer anderen juristischen Person gehören. Auch bei jahrelang leer stehenden Gebäuden bestehen grundsätzlich Eigentums- und Besitzverhältnisse.

Wer einen Lost Place erkunden möchte, sollte deshalb nicht allein nach dem äußeren Zustand des Gebäudes beurteilen, ob das Betreten erlaubt ist.

Erlaubnis schafft Klarheit

Die rechtlich einfachste Möglichkeit, einen Lost Place legal zu erkunden, ist eine ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers oder sonstigen Berechtigten.

Eine solche Erlaubnis kann beispielsweise im Rahmen einer Führung, einer offiziellen Besichtigung oder einer individuell vereinbarten Begehung erfolgen. Sinnvoll ist es, sich über den Umfang der Erlaubnis klar zu verständigen: Darf nur das Außengelände betreten werden? Sind bestimmte Räume ausgeschlossen? Ist Fotografieren erlaubt?

Gerade bei größeren oder gefährlichen Anlagen können zusätzlich Sicherheitsvorgaben gelten.

Auch Gefahren sollten nicht unterschätzt werden

Neben rechtlichen Problemen bergen Lost Places erhebliche Gefahren. Einsturzgefährdete Decken, offene Schächte, Glasscherben, Schadstoffe oder marode Treppen können zu schweren Verletzungen führen.

Hinzu kommen mögliche Gefahren durch elektrische Anlagen, kontaminierte Bereiche oder andere Personen, die sich unbefugt auf dem Gelände aufhalten.

Eine vermeintlich spannende Entdeckung kann deshalb schnell zu einem Unfall werden.

Fazit

Lost Places können faszinierende Orte sein, doch ihr Verfall bedeutet nicht automatisch, dass sie frei betreten werden dürfen. Hausfriedensbruch nach § 123 StGB kann auch bei scheinbar verlassenen Gebäuden eine Rolle spielen.

Wer einen Lost Place erkunden möchte, sollte deshalb zunächst klären, wem das Gelände gehört und ob eine Erlaubnis zum Betreten besteht. Offene Türen, zerstörte Fenster oder ein fehlender Zaun sind für sich genommen keine verlässliche Erlaubnis.

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, erkundet solche Orte nur mit Zustimmung des Berechtigten oder nutzt offiziell zugängliche Lost Places und geführte Besichtigungen.

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